Die Klassenpflegschaft besteht aus den Erziehungsberechtigten der SchülerInnen und allen Lehrern, die an der Klasse unterrichten. Vorsitzender der Klassenpflegschaft ist der Klassenelternvertreter, Stellvertreter ist der Klassenlehrer.
Der Vorsitzende lädt Klassensprecher und ihre Stellvertreter zu geeigneten Tagesordnungspunkten ein. Die Schulleitung und der Vorsitzende des Elternbeirats sowie ihre Stellvertreter sind berechtigt, an den Sitzungen der Klassenpflegschaft teilzunehmen.
Die Klassenpflegschaft trifft sich mindestens einmal im Schulhalbjahr zu einem Elternabend.
Eine Sitzung muss dann stattfinden, wenn ein Viertel der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende darum bitten.
Der Vorsitzende der Klassenpflegschaft lädt zu den (folgenden) Sitzungen ein, bereitet sie vor und leitet sie.
Die erste Klassenpflegschaftssitzung findet jedes Schuljahr im Oktober statt.
Jede Klassenpflegschaft entsendet ihre Elternvertreter in die Schulpflegschaft, die sich ebenfalls regelmäßig zu Themen die das Schulleben betreffen, trifft.
Wir sind der festen Überzeugung, dass eine erfolgreiche Schullaufbahn eines Kindes nur dann funktionieren kann, wenn Sie als Eltern und wir als Schule zusammenarbeiten. Wir bitten Sie daher eindringlich, an den Elternabenden teilzunehmen.