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Land Baden-Württemberg vertreten durch die

Grundschule Emmertsgrund
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06221 383026

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Grundschule Emmertsgrund
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Rechtliche Hinweise

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Internetseiten dritter Anbieter / Links
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Datenschutz
Das Landesdatenschutzgesetz Baden-Württembergs besagt:
§ 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig,
• wenn dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder
• soweit der Betroffene eingewilligt hat.

(2) Wird die Einwilligung beim Betroffenen eingeholt, ist er über die beabsichtigte Datenverarbeitung und den Zweck der Verarbeitung aufzuklären. Die Aufklärungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten Übermittlung auch den Empfänger der Daten. Über die Möglichkeit einer weitergehenden Datenverarbeitung auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ist er zu unterrichten. Der Betroffene ist unter Darlegung der Folgen darauf hinzuweisen, dass er die Einwilligung verweigern kann und dass die Möglichkeit besteht, die Einwilligung zu widerrufen.

(3) Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist die Einwilligungserklärung im äußeren Erscheinungsbild der Erklärung hervorzuheben.

Das Kunsturheberrechtsgesetz besagt:
§ 23 Kunsturheberrechtsgesetz

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Datenschutzregelung an der Grundschule Emmertsgrund
Personen des absoluten oder relativen öffentlichen Interesses bilden wir auf der Homepage ohne Einholung einer Einwilligungserklärung ab; dazu gehören beispielsweise: die Schulleitung, der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Stadt Heidelberg, der/die Kultusminister/in, Dirigenten/innen bei (öffentlichen) Konzertveranstaltungen etc.

Ebenso ohne Einholung einer Einwilligung bilden wir auf den Seiten unserer Homepage ab: Schüler/innen, Eltern oder Lehrer/innen, die z. B. bei Exkursionen, Besichtigungen etc. entweder als “schmückendes Beiwerk” zu den hauptsächlich dargestellten Objekten betrachtet werden könnten oder Personen, die (zufällig) in ein Bild geraten, auf dem Bauwerke, Teile eines Bauwerkes oder eines ähnlichen Objektes dargestellt ist und welches eigentlicher Zweck der Abbildung ist.

Personengruppen bilden wir dann ohne Einholung einer Einwilligung ein, wenn es sich um die Darstellung einer öffentlichen Veranstaltung handelt, einzelne Personen nicht besonders hervortreten (und die Abbildung der Veranstaltung hauptsächliches Ziel der Darstellung ist).

Personengruppen (Schüler/innen) bilden wir dann ohne Einwilligungserklärung auf der Homepage ab, wenn es sich zwar nicht um öffentliche Veranstaltungen handelt, die Veranstaltung aber als “Aufzug” gemäß § 23 des KUG (Kunsturheberrechtsgesetzes) gesehen werden kann, also beispielsweise Bilder von Personengruppen, bei denen die Veranstaltung Hauptzweck der Abbildung ist, mehrere Personen abgebildet sind und Einzelpersonen nicht hervortreten.

Für alle anderen Abbildungen holen wir schriftliche Einwilligungserklärungen ein. Dazu wurden alle Eltern aller Schüler/innen der Realschule über die beiden relevanten Gesetze (Landesdatenschutzgesetz und Kunsturheberrechtsgesetz) informiert.

Für die datenschutzrechtlich korrekte Behandlung von Personenabbildungen auf verlinkten Seiten (z. B. Ehemaligen-Seiten oder Seiten von Realschulabgängern etc.) sind die jeweiligen Ersteller dieser Seiten verantwortlich.